EU Führerschein trotz MPU:
Diese Voraussetzungen
sind wichtig.
Ein EU Führerschein trotz MPU
kann unter den passenden
persönlichen und gesetzlichen
Voraussetzungen eine
Möglichkeit sein.
Wir helfen Ihnen,
Ihre Ausgangslage zu verstehen,
die Wohnsitzanforderungen
einzuordnen und die
nächsten Schritte für
einen regulären
Führerscheinerwerb
im EU-Ausland zu planen.
✓
Ihre Vorgeschichte verstehen:
Fahrerlaubnisstatus,
MPU und bestehende
Entscheidungen berücksichtigen.
✓
Wohnsitz und Reisen planen:
echte Lebensverhältnisse,
185-Tage-Regel und
persönliche Termine
sinnvoll abstimmen.
✓
Individuelle Begleitung:
Anforderungen,
mögliche Leistungen und
die spätere Nutzung
in Deutschland
frühzeitig klären.
Kostenloses Erstgespräch ·
Unverbindlich ·
Keine Vorauszahlung an uns
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten
Informationen zu
europäischen Erwerbsregeln
und nationalen
Voraussetzungen.
185 Tage Wohnsitz
Tatsächlichen Lebensmittelpunkt
berücksichtigen und
Reisen flexibel planen.
Persönliche Ersteinschätzung
Ihre Situation und
die nächsten sinnvollen
Schritte kostenlos besprechen.
Ihre erste Orientierung
EU Führerschein trotz MPU:
Die drei zentralen
Voraussetzungen.
Für einen regulären
Führerscheinerwerb im
EU-Ausland zählen Ihre
persönliche Ausgangslage,
ein tatsächlicher
gewöhnlicher Wohnsitz
im zuständigen Land
und die Erfüllung
der dort geltenden
Erwerbsvoraussetzungen.
Diese drei Bereiche
betrachten wir gemeinsam,
bevor konkrete Schritte
geplant werden.
01
Persönliche Ausgangslage
Fahrerlaubnisstatus
und Entscheidungen
Wir beginnen mit Ihrer
bisherigen Fahrerlaubnis.
Eine frühere Entziehung,
MPU-Anordnung,
Sperrfrist oder andere
behördliche Entscheidung
kann für die rechtliche
Einordnung relevant sein.
Entscheidend ist,
was in Ihrem
konkreten Fall gilt.
Das sollten wir besprechen:
Grund und Zeitpunkt
eines Führerscheinentzugs
Bestehende Sperrfristen,
Fahrverbote oder
weitere Entscheidungen
Geplante spätere Nutzung
der Fahrerlaubnis
in Deutschland
02
EU-Wohnsitzvoraussetzung
Tatsächlicher
gewöhnlicher Wohnsitz
Der Führerschein wird
grundsätzlich in dem
EU-Land beantragt,
in dem sich Ihr
gewöhnlicher Wohnsitz
befindet.
Maßgeblich sind Ihre
tatsächlichen Lebensumstände,
persönlichen und
beruflichen Bindungen.
Die 185-Tage-Regel
bildet dafür eine
wichtige Grundlage.
Das sollten wir besprechen:
Ihre tatsächliche
Wohn- und Lebenssituation
Persönliche und
berufliche Bindungen
in den beteiligten Ländern
Aufenthaltsplanung
und vorhandene
echte Nachweise
03
Regulärer Führerscheinerwerb
Fahreignung,
Ausbildung und Prüfungen
Für den Erwerb gelten
die gesetzlichen
Anforderungen des
zuständigen EU-Landes.
Dazu zählen insbesondere
das maßgebliche
Mindestalter,
die körperliche und
geistige Fahreignung
und die erforderlichen
Theorie- und Praxisprüfungen.
Die Ausbildung richtet
sich nach nationalem Recht.
Das sollten wir besprechen:
Gewünschte
Fahrerlaubnisklasse
und Mindestalter
Nationale
Ausbildungs- und
Eignungsanforderungen
Persönliche
Teilnahme an
Unterricht und Prüfungen
Ihre Wohnsitzplanung
185 Tage Wohnsitz.
Reisen flexibel planen.
Die EU-Wohnsitzregel
berücksichtigt den Ort,
an dem Sie gewöhnlich leben,
sowie Ihre tatsächlichen
persönlichen und
beruflichen Bindungen.
Ihre Reise- und
Ausbildungstermine
lassen sich häufig
sinnvoll koordinieren.
Ihre reale Lebenssituation
bildet dabei die Grundlage.
Die Voraussetzungen für
den Erwerb einer
EU-Fahrerlaubnis und
ihre spätere Nutzung
in Deutschland werden
getrennt betrachtet.
Besonders bei früheren
Fahrerlaubnisentscheidungen
können die Regelungen
des § 28 FeV
eine individuelle
Prüfung erforderlich machen.
Welche Voraussetzungen
sind in Ihrem Fall relevant?
Wir besprechen Ihre
Fahrerlaubnishistorie,
die tatsächliche
Wohnsitzsituation
und die möglichen
nächsten Schritte.
Die organisatorische
Begleitung richtet sich
nach dem jeweiligen
EU-Land und Ihren
individuellen Voraussetzungen.
Für unsere Begleitung
gilt: keine Vorauszahlung an uns.
Offizielle Grundlage:
Your Europe – Führerscheinerwerb in der EU
.
Die konkreten Voraussetzungen
werden nach dem zuständigen
Mitgliedstaat und dem
persönlichen Einzelfall bestimmt.
Ihre persönliche Ausgangslage
EU Führerschein trotz MPU:
Entziehung, Sperrfrist
und Fahrverbot verstehen.
Eine MPU-Anforderung,
eine Fahrerlaubnisentziehung,
eine gerichtliche Sperrfrist
und ein Fahrverbot
sind unterschiedliche
rechtliche Situationen.
Für einen möglichen
EU Führerschein trotz MPU
ist es wichtig,
Ihre bisherigen Entscheidungen
genau zu kennen.
Wir helfen Ihnen,
die relevanten Informationen
für eine persönliche
Ersteinschätzung zusammenzustellen.
01
Klärung der Fahreignung
MPU-Anforderung
Eine medizinisch-psychologische
Untersuchung kann
von der deutschen
Fahrerlaubnisbehörde
verlangt werden,
wenn bestimmte Zweifel
an der Fahreignung
geklärt werden müssen.
Die Gründe können
beispielsweise mit
Alkohol, Drogen oder
wiederholten
Verkehrsverstößen
zusammenhängen.
Für Ihre Ersteinschätzung
Wichtig ist,
ob bereits eine
Fahrerlaubnis entzogen
wurde, eine Neuerteilung
beantragt ist
oder eine MPU im Rahmen
eines anderen Verfahrens
gefordert wird.
02
Bisherige Fahrberechtigung
Fahrerlaubnisentziehung
Bei einer Entziehung
endet die bisherige
Fahrerlaubnis.
Eine Entziehung kann
durch ein Gericht
oder unter den
gesetzlichen Voraussetzungen
durch die Fahrerlaubnisbehörde
erfolgen.
Für eine spätere
Fahrberechtigung ist
deshalb die rechtliche
Ausgangslage entscheidend.
Für Ihre Ersteinschätzung
Wir besprechen
das Datum,
die Art der Entscheidung,
die genannten Gründe
und Ihre bisherigen
Schritte zur Wiedererlangung
einer Fahrerlaubnis.
03
Zeitliche rechtliche Vorgaben
Gerichtliche Sperrfrist
Wird die Fahrerlaubnis
durch ein Strafgericht
entzogen, kann
zugleich eine Sperre
für die Erteilung
einer neuen Fahrerlaubnis
angeordnet werden.
Die Dauer ergibt
sich aus der
gerichtlichen Entscheidung
und den geltenden Vorschriften.
Für Ihre Ersteinschätzung
Beginn, Ende und
möglicher weiterer
Regelungsinhalt
der Sperre müssen
berücksichtigt werden.
Nach ihrem Ablauf
sind die übrigen
Erteilungsvoraussetzungen
weiterhin maßgeblich.
04
Zeitlich begrenztes Verbot
Fahrverbot
Ein Fahrverbot
unterscheidet sich
von der Entziehung
der Fahrerlaubnis.
Bei einem gewöhnlichen
Fahrverbot bleibt
die Fahrerlaubnis
grundsätzlich bestehen,
während das Führen
der betroffenen
Kraftfahrzeuge für
den festgelegten Zeitraum
untersagt ist.
Für Ihre Ersteinschätzung
Wir klären,
welche Entscheidung
tatsächlich vorliegt,
wann das Fahrverbot
wirksam wurde
und ob weitere
fahrerlaubnisrechtliche
Maßnahmen bestehen.
Erwerb und spätere Nutzung
Ein regulärer EU-Erwerb
beginnt mit der
richtigen Einordnung.
Eine deutsche
MPU-Anforderung ist
für sich genommen
nicht gleichbedeutend
mit einer europaweiten
Fahrerlaubnissperre.
Entscheidend sind
die vollständige
Fahrerlaubnishistorie,
bestehende Entscheidungen
und die gesetzlichen
Voraussetzungen
des Ausstellungsstaates.
Auch die spätere
Nutzungsberechtigung
in Deutschland
muss gesondert
betrachtet werden.
EU-Erwerbsvoraussetzungen
Tatsächlicher
gewöhnlicher Wohnsitz,
Fahreignung,
Ausbildung und
Prüfungen im
zuständigen EU-Land.
Deutsche Anerkennungsregeln
Die Berechtigung
zur Nutzung
in Deutschland
richtet sich auch
nach den Ausnahmen
des § 28 FeV.
Individuelle Rechtsfragen
Für komplexe
Ausgangslagen
kann eine gesonderte
anwaltliche Prüfung
der persönlichen
Rechtslage sinnvoll sein.
Unsere kostenlose Ersteinschätzung
Drei Schritte,
um Ihre Ausgangslage
besser zu verstehen.
Sie müssen beim ersten
Kontakt nicht sämtliche
Unterlagen übermitteln.
Wir beginnen
mit den wichtigsten
Informationen und
besprechen anschließend,
welche weiteren
Angaben sinnvoll sind.
01
Ihre Situation schildern
Sie teilen uns mit,
weshalb es zum
Führerscheinentzug,
zur MPU-Anforderung
oder zu einer
anderen Maßnahme
gekommen ist.
02
Entscheidungen einordnen
Wir besprechen
bekannte Fristen,
frühere Entscheidungen
und offene Fragen.
Bei Bedarf kann
eine fachliche
Rechtsprüfung
sinnvoll sein.
03
Nächste Schritte planen
Wir betrachten
Ihre tatsächlichen
Wohnsitzmöglichkeiten
und erläutern,
welche organisatorischen
Schritte zu einem
regulären EU-Erwerb
passen können.
Gut vorbereitet ins Gespräch
Welche Informationen
sind hilfreich?
Ein kurzer Überblick
über Ihre bisherige
Fahrerlaubnishistorie
genügt zunächst.
So lässt sich
gezielt klären,
welche Unterlagen
für die weiteren
Schritte benötigt werden.
Grund und ungefährer
Zeitpunkt der
Fahrerlaubnisentziehung
Vorhandene behördliche
oder gerichtliche
Entscheidungen
Angaben zu bestehenden
oder abgelaufenen
Sperrfristen
Informationen zu
früheren deutschen
oder ausländischen
Fahrerlaubnissen
Für den ersten Kontakt
reicht Ihre persönliche
Zusammenfassung.
Die Übermittlung
sensibler Dokumente
stimmen wir bei Bedarf
gemeinsam ab.
Persönlich und unverbindlich
EU Führerschein trotz MPU:
Wie ist Ihre Ausgangslage?
Wir besprechen
Ihre bisherige
Fahrerlaubnissituation,
mögliche Sperrfristen
und die nächsten
organisatorischen Schritte.
Das Erstgespräch
ist kostenlos.
Für unsere
Begleitungsleistungen
gilt EU-weit:
keine Vorauszahlung an uns.
EU Führerschein trotz MPU:
185 Tage Wohnsitz.
Reisen flexibel planen.
Der gewöhnliche Wohnsitz
ist eine zentrale Grundlage
für den regulären
EU-Führerscheinerwerb.
Entscheidend ist,
wo Sie tatsächlich leben
und welche persönlichen
und beruflichen Bindungen
Ihren Wohnort prägen.
Wir helfen Ihnen,
Ihre Lebenssituation
nachvollziehbar einzuordnen
und die Reise- und
Ausbildungstermine
sinnvoll zu planen.
Die europäische Wohnsitzregel
Ein echter Wohnsitz.
Eine nachvollziehbare
Lebenssituation.
Als gewöhnlicher Wohnsitz
gilt grundsätzlich der Ort,
an dem eine Person
wegen ihrer persönlichen
und beruflichen Bindungen
gewöhnlich lebt.
Wer keine beruflichen
Bindungen hat,
wird anhand der
tatsächlichen persönlichen
Bindungen beurteilt.
Bei Beziehungen
zu mehreren EU-Staaten
ist eine individuelle
Einordnung erforderlich.
185
Tage im Jahr
Die allgemeine
zeitliche Orientierung
zum gewöhnlichen
Wohnsitz im EU-Recht.
Maßgeblich bleiben
die tatsächlichen
Lebensumstände.
Individuell und lebensnah
So betrachten wir
Ihre Wohnsitzsituation.
Ihre persönlichen
und beruflichen
Lebensumstände bilden
den Ausgangspunkt
für die Planung.
Persönliche Bindungen
Familie, Partnerschaft,
soziale Beziehungen
und Ihr tatsächlicher
Lebensmittelpunkt.
Berufliche Situation
Arbeitsort,
Beschäftigung
und gegebenenfalls
berufliche Bindungen
in mehreren Ländern.
Tatsächliches Wohnen
Ihre real genutzte
Unterkunft,
Aufenthalte
und der gelebte
Alltag vor Ort.
Nachvollziehbare Unterlagen
Vorhandene echte
Nachweise, die zu
Ihren tatsächlichen
Umständen passen.
Wichtige Grundlagen
Was gehört zu einem
nachvollziehbaren EU-Wohnsitz?
Eine gute Vorbereitung
verbindet Ihren
tatsächlichen Wohnalltag,
persönliche Bindungen
und die erforderlichen
amtlichen Schritte.
Wohnsituation
Tatsächlich genutzte Unterkunft
Die reale Nutzung
Ihrer Unterkunft
und Ihre Wohnverhältnisse
sind für die
Einordnung wichtig.
Passende Unterlagen
können diese Umstände
dokumentieren.
Persönlicher Alltag
Leben und persönliche Bindungen
Wo verbringen Sie
Ihren Alltag?
Welche persönlichen
Beziehungen prägen
Ihr Leben?
Diese tatsächlichen
Umstände helfen,
Ihren gewöhnlichen
Wohnsitz einzuordnen.
Berufliche Bindungen
Arbeit und mehrere Länder
Berufliche Aufenthalte
und persönliche Bindungen
können sich auf
verschiedene Staaten
verteilen.
Das EU-Recht sieht
hierfür besondere
Einordnungsregeln vor.
Dokumentation
Reale Nachweise sinnvoll ordnen
Zutreffende Melde-,
Wohn-, Aufenthalts-
und Alltagsunterlagen
können den Behörden
helfen, Ihre wirklichen
Lebensverhältnisse
nachzuvollziehen.
Reisen sinnvoll organisieren
Persönliche Termine
gut abstimmen.
Bei einem EU Führerschein
trotz MPU gehören
Fahrschule, Prüfungen
und mögliche
Behördenbesuche
zur persönlichen Planung.
Wir unterstützen Sie,
die vorgesehenen Termine
mit Ihrem tatsächlichen
Wohn- und Lebensalltag
abzustimmen.
Persönliche Termine
lassen sich häufig bündeln.
Reisen und Aufenthalte
können frühzeitig
geplant werden.
Die tatsächliche
Wohnsituation bleibt
Grundlage der Planung.
Nachvollziehbare Wohnsitzunterlagen
Die tatsächliche
Lebenssituation dokumentieren.
Wir helfen Ihnen,
den tatsächlichen
gewöhnlichen Wohnsitz
und die Reise-
und Aufenthaltsumstände
gegenüber den
zuständigen Behörden
nachvollziehbar
und wahrheitsgemäß
zu erklären
und mit realen
Unterlagen zu belegen.
Zutreffende Wohn-
und Meldedokumente
Vorhandene Reise-
und Aufenthaltsnachweise
Unterlagen zu
persönlichen und
beruflichen Bindungen
Unser ausführlicher EU-Wohnsitzratgeber
Die 185-Tage-Regel
im Detail verstehen.
In unserem eigenen
Ratgeber erklären wir,
wie der gewöhnliche
Wohnsitz rechtlich
eingeordnet wird,
welche Rolle persönliche
und berufliche Bindungen
spielen und wie
tatsächliche Wohn-
und Aufenthaltsverhältnisse
dokumentiert werden können.
Wie passt der EU-Wohnsitz
zu Ihrer Lebenssituation?
Wir besprechen
Ihre tatsächlichen
Wohn- und Lebensverhältnisse,
die relevanten
Voraussetzungen
sowie eine mögliche
organisatorische
Begleitung im
gewünschten EU-Land.
Das Erstgespräch
ist kostenlos und
unverbindlich.
Für unsere Begleitung
gilt EU-weit:
keine Vorauszahlung an uns.
EU Führerschein trotz MPU:
Ausbildung und Prüfungen
erfolgreich vorbereiten.
Ein EU Führerschein trotz MPU
wird im regulären Verfahren
erworben. Sie erfüllen die
gesetzlichen Voraussetzungen,
bereiten sich auf die
erforderlichen Prüfungen vor
und legen diese persönlich ab.
Wir unterstützen Sie bei der
organisatorischen Planung
der vereinbarten Schritte,
abgestimmt auf das zuständige
EU-Land und Ihre Lebenssituation.
Ihre persönliche Mitwirkung
Was Sie für Ihren
Führerscheinerwerb
selbst mitbringen.
Die reguläre Ausbildung
und der Prüfungserfolg
beruhen auf Ihrer
persönlichen Vorbereitung
und der Erfüllung
der geltenden Anforderungen.
✓
Zeit für die Ausbildung
Sie planen die nach
nationalem Recht
erforderlichen Unterrichts-,
Übungs- und Prüfungstermine.
✓
Lernbereitschaft
Sie erarbeiten sich
das theoretische Wissen
und die praktischen
Fähigkeiten für
sicheres Fahren.
✓
Persönliche Prüfungsleistung
Die vorgeschriebene
Theorie- und Praxisprüfung
legen Sie selbst
bei den zuständigen
Prüfungsstellen ab.
✓
Zutreffende Angaben
Sie machen vollständige,
wahrheitsgemäße Angaben
und stellen erforderliche
echte Nachweise bereit.
Unsere organisatorische Unterstützung
Wir helfen Ihnen,
den Ablauf zu planen.
Welche Leistungen wir
konkret anbieten können,
hängt vom gewählten
EU-Land, den verfügbaren
Partnern und Ihren
persönlichen Voraussetzungen ab.
✓
Anforderungen besprechen
Wir erläutern die
organisatorischen Schritte
und klären, welche
nationalen Informationen
benötigt werden.
✓
Unterlagen vorbereiten
Wir helfen Ihnen,
erforderliche Dokumente
und persönliche Angaben
geordnet zusammenzustellen.
✓
Termine abstimmen
Im vereinbarten Umfang
unterstützen wir
die Koordination mit
Fahrschulen und
zuständigen Stellen.
✓
Ablauf transparent begleiten
Sie erhalten eine
nachvollziehbare
Übersicht Ihrer nächsten
organisatorischen Schritte.
Der reguläre Ausbildungsweg
Vier wichtige Schritte
auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.
Die genaue Reihenfolge,
Ausbildungsdauer und
Organisation ergeben sich
aus den nationalen Vorschriften
und dem persönlichen
Lernfortschritt.
01
Vorbereitung
Voraussetzungen und Anmeldung
Wohnsitz, Mindestalter,
Eignung und erforderliche
Unterlagen werden
nach dem nationalen
Verfahren geprüft.
Danach folgen die
vorgesehenen Anmeldeschritte.
02
Lernen
Theoretische Vorbereitung
Sie beschäftigen sich
mit Verkehrsregeln,
Gefahrenerkennung und
sicherem Verhalten
im Straßenverkehr.
Unterrichtsformen und
Lernmittel richten
sich nach dem Land.
03
Fahrpraxis
Praktische Fahrausbildung
Die vorgeschriebenen
praktischen Inhalte
und Übungsfahrten
bereiten Sie auf
die Anforderungen
im realen Straßenverkehr
und auf die
Fahrprüfung vor.
04
Prüfungen
Theorie- und Praxisprüfung
Sie weisen Ihre
Kenntnisse und
Fahrfähigkeiten
in den vorgesehenen
Prüfungen nach.
Die Erteilung
erfolgt bei Erfüllung
aller maßgeblichen
Voraussetzungen.
Ihr persönlicher Start
So bereiten Sie
sich sinnvoll vor.
Eine gute Planung
macht Ausbildung
und Prüfungen
übersichtlicher.
Für das Erstgespräch
reichen zunächst
die wichtigsten
Informationen zu
Ihrer Ausgangslage.
Gültigen Personalausweis
oder Reisepass prüfen
Fahrerlaubnishistorie
kurz zusammenfassen
Tatsächliche Wohn-
und Lebenssituation
beschreiben
Gewünschte
Fahrerlaubnisklasse nennen
Zeit für Lernen
und persönliche
Termine einplanen
Fragen zur
Unterrichts- und
Prüfungssprache notieren
Welche Rolle spielt
das gewählte EU-Land?
Die EU legt gemeinsame
Mindestanforderungen für
Führerscheinprüfungen fest.
Einzelheiten der Fahrausbildung,
die Unterrichtsorganisation,
die verfügbaren Prüfungssprachen
und zusätzliche Nachweise
werden national geregelt.
Deshalb klären wir
die tatsächlichen Anforderungen
des zuständigen Landes,
bevor wir einen konkreten
organisatorischen Ablauf
mit Ihnen abstimmen.
Die spätere Nutzung
der Fahrerlaubnis in Deutschland
ist eine gesonderte Frage,
die wir auf dieser Seite
ebenfalls erläutern.
Kostenloses Erstgespräch
Passt die reguläre
EU-Fahrausbildung
zu Ihrer Situation?
Wir besprechen
Ihre persönlichen
Voraussetzungen,
die vorgesehenen
Ausbildungsschritte
und mögliche
organisatorische Leistungen.
Das Gespräch ist
unverbindlich.
Für unsere eigenen
Begleitungsleistungen
gilt: keine
Vorauszahlung an uns.
EU Führerschein trotz MPU:
Welche Unterlagen
benötigen Sie?
Eine gute Vorbereitung
beginnt mit den richtigen
Informationen.
Welche Unterlagen Sie
tatsächlich benötigen,
hängt von Ihrer
Fahrerlaubnishistorie,
Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz
und den Anforderungen
des zuständigen EU-Landes ab.
Wir helfen Ihnen,
die nächsten Schritte
übersichtlich vorzubereiten.
01
Beim ersten Kontakt
Ihre Situation
kurz schildern
Erzählen Sie uns,
welche Fahrerlaubnis
Sie früher besessen haben,
weshalb eine MPU
gefordert wurde
und welche
Entscheidungen Ihnen
bekannt sind.
Auch das gewünschte
EU-Land und Ihre
tatsächliche Wohnsituation
sind hilfreich.
02
Vor dem Verfahren
Benötigte Unterlagen
gezielt vorbereiten
Anschließend besprechen
wir, welche Identitäts-,
Fahrerlaubnis-,
Wohnsitz- und
Eignungsnachweise
für den vorgesehenen
Verfahrensschritt
tatsächlich benötigt
werden.
Maßgeblich bleiben
die zuständigen Stellen.
03
Während des Ablaufs
Den tatsächlichen
Verlauf dokumentieren
Bewahren Sie
vorhandene Unterlagen
zu Ihrem wirklichen
Wohn- und Lebensalltag,
zu Behördenkontakten
sowie zu Ausbildung
und Prüfungen
geordnet auf.
Die Dokumentation
sollte Ihre tatsächlichen
Verhältnisse
wahrheitsgemäß wiedergeben.
Praktische Dokumentenübersicht
Vier Dokumentengruppen
für Ihre Vorbereitung.
Die folgenden Beispiele
helfen Ihnen,
bereits vorhandene
Unterlagen zu ordnen.
Sie sind eine Orientierung
und keine einheitliche
Pflichtliste für
alle 27 EU-Mitgliedstaaten.
Dokumentengruppe 01
Identität und
persönliche Angaben
Für amtliche Anmeldungen
muss Ihre Identität
nach den national
geltenden Regeln
festgestellt werden.
Gültiger Personalausweis
oder Reisepass
beziehungsweise
ein anerkanntes
Identitätsdokument
Zutreffende persönliche
Angaben für die
erforderlichen
Antragsformulare
Gegebenenfalls
Passfoto nach den
nationalen Vorgaben
Weitere Identitäts-
oder Aufenthaltsdokumente,
sofern im Einzelfall
verlangt
Dokumentengruppe 02
Fahrerlaubnishistorie
und Entscheidungen
Beim EU Führerschein
trotz MPU ist die
bisherige Fahrerlaubnis-
und Behördenhistorie
besonders wichtig.
Vorhandene Unterlagen
zu früheren deutschen
oder ausländischen
Fahrerlaubnissen
Bescheide zur
Fahrerlaubnisentziehung
oder Versagung,
sofern vorhanden
Gerichtliche Entscheidungen
und Angaben zu
bestehenden Sperrfristen
Relevante Schreiben
zu einer MPU-Anforderung,
soweit sie für
den Fall benötigt werden
Dokumentengruppe 03
Tatsächlicher Wohnsitz
und Aufenthalt
Entscheidend sind
Ihre wirklichen
Lebensverhältnisse
im zuständigen EU-Land.
Dazu können passende
Dokumente hilfreich sein.
Vorhandene Wohn-
oder Mietunterlagen
zur tatsächlich
genutzten Unterkunft
Zutreffende nationale
Melde- oder
Registrierungsnachweise,
soweit erforderlich
Vorhandene
Reise- und
Aufenthaltsbelege
Geeignete Unterlagen
zu persönlichen
oder beruflichen
Bindungen
Dokumentengruppe 04
Ausbildung, Eignung
und Behördenverfahren
Weitere Unterlagen
hängen unter anderem
vom Mitgliedstaat,
der Fahrerlaubnisklasse
und dem vorgesehenen
Verfahrensschritt ab.
Vorgeschriebene
Seh- oder
medizinische Nachweise,
falls erforderlich
Erforderliche
nationale Anträge
und Bescheinigungen
Nachweise über
Fahrausbildung,
Prüfungen oder
weitere Verfahrensschritte
Welche Unterlagen
sind in Ihrem EU-Land
tatsächlich erforderlich?
Die konkrete Dokumentenliste
wird durch die nationalen
Vorschriften und die
zuständigen Stellen bestimmt.
Beispielsweise können
Anforderungen an
Wohnsitzregistrierungen,
medizinische Nachweise,
Übersetzungen oder
Antragsformulare
unterschiedlich ausfallen.
Wir helfen Ihnen,
den organisatorischen
Bedarf für den
jeweiligen Schritt
zu klären.
Die Entscheidung über
die Annahme der
Unterlagen und die
Fahrerlaubniserteilung
liegt bei den
zuständigen Behörden.
Persönliche Daten bewusst schützen
Für Ihre erste Anfrage
genügen die wichtigsten Angaben.
Schildern Sie uns
zunächst Ihre Situation
über das Kontaktformular.
Welche zusätzlichen
Dokumente benötigt
werden und wie diese
sicher übermittelt
werden können,
stimmen wir erst
bei Bedarf mit Ihnen ab.
Zunächst genügt eine
kurze Beschreibung
Ihrer Ausgangslage.
Ausweiskopien und
vollständige Bescheide
senden Sie erst
nach entsprechender
Absprache.
Die angeforderten
Unterlagen richten
sich nach dem
tatsächlichen Bedarf.
Kostenloses Erstgespräch
Welche Unterlagen
brauchen Sie
für Ihren nächsten Schritt?
Wir besprechen Ihre
Ausgangslage und
erklären, welche
Informationen für
einen möglichen
regulären EU-Erwerb
relevant sind.
Das Erstgespräch
ist unverbindlich.
Für unsere eigenen
Begleitungsleistungen
gilt: keine
Vorauszahlung an uns.
Offizielle Orientierung:
Your Europe – Führerscheinerwerb in der EU
.
Ausführliche Informationen
zum tatsächlichen
gewöhnlichen Wohnsitz
finden Sie auch
in unserem
185-Tage-Ratgeber
.
Die Dokumentenanforderungen
sind im jeweiligen
Mitgliedstaat und
für den konkreten
Einzelfall zu prüfen.
EU-Führerschein und Deutschland
Ist ein EU Führerschein trotz MPU
in Deutschland gültig?
Der europäische
Anerkennungsgrundsatz
schafft eine gemeinsame
Grundlage für die Nutzung
ordnungsgemäß erteilter
EU-Fahrerlaubnisse.
Bei einer früheren
MPU-Anforderung oder
Fahrerlaubnisentziehung
kommt es auf die
vollständige Rechtslage,
den tatsächlichen Wohnsitz
und den Zeitpunkt
der Erteilung an.
Wir zeigen Ihnen,
welche Fragen
besonders wichtig sind.
Der europäische Grundsatz
EU-Fahrerlaubnisse
werden grundsätzlich
anerkannt.
Eine gültige und
ordnungsgemäß erteilte
EU-Fahrerlaubnis
berechtigt grundsätzlich
auch zum Führen
entsprechender Fahrzeuge
in anderen EU-Staaten.
In Deutschland wird
dieser Grundsatz
insbesondere durch
§ 28 der
Fahrerlaubnis-Verordnung
für Personen mit
gewöhnlichem Wohnsitz
im Inland geregelt.
§ 28 FeV
Die Vorschrift
regelt die Anerkennung
von EU- und
EWR-Fahrerlaubnissen
sowie gesetzliche
Einschränkungen
der Fahrberechtigung
in Deutschland.
Auch das
europäische Recht
und die dazu
ergangene Rechtsprechung
sind zu berücksichtigen.
Für eine persönliche
Einordnung sind
drei getrennte Fragen
besonders hilfreich:
1
Ordnungsgemäßer Erwerb
Wurde die
Fahrerlaubnis
unter Einhaltung
der maßgeblichen
Wohnsitz-,
Eignungs- und
Prüfungsvorgaben
ausgestellt?
2
Frühere Entscheidungen
Welche Entziehungen,
Sperrfristen,
Versagungen oder
sonstigen Maßnahmen
liegen aus
Deutschland vor?
3
Nutzungsberechtigung
in Deutschland
Welche aktuellen
gesetzlichen Regeln
und gerichtlichen
Entscheidungen
gelten für
die konkrete
Fahrerlaubnis?
Individuelle Anerkennungsvoraussetzungen
Vier Punkte sind bei
einer MPU-Vorgeschichte
besonders wichtig.
Die folgenden Aspekte
erklären, weshalb
der Einzelfall zählt.
Entscheidend ist
das Zusammenspiel
der gesetzlichen
Voraussetzungen,
tatsächlichen Umstände
und bisherigen
Behördenentscheidungen.
01
Wohnsitz bei Erteilung
Der tatsächliche
gewöhnliche Wohnsitz
Für den Erwerb
ist grundsätzlich
der tatsächliche
gewöhnliche Wohnsitz
im Ausstellungsstaat
maßgeblich.
Ein nach den
gesetzlichen Maßstäben
nachgewiesener
Wohnsitzverstoß
kann die
Nutzungsberechtigung
in Deutschland
beeinflussen.
§ 28 FeV stellt
dafür auf bestimmte
Informationen
aus dem Ausstellungsstaat
oder den
Führerschein selbst ab.
02
Zeitliche Voraussetzungen
Sperrfristen und
Erteilungszeitpunkt
Eine gerichtliche
Sperrfrist und
der Zeitpunkt
des ausländischen
Führerscheinerwerbs
können entscheidend
sein.
Bei einer Erteilung
nach Ablauf der
maßgeblichen Sperrfrist
kann die europäische
Anerkennungspflicht
besonders relevant
werden.
Die konkrete
Fallkonstellation
ist sorgfältig
zu unterscheiden.
03
Deutsche Fahrerlaubnishistorie
Entziehung, Versagung
oder Verzicht
Frühere deutsche
Entscheidungen
können unter
§ 28 Abs. 4 FeV
fallen.
Dabei sind auch
die Voraussetzungen
des Fahreignungsregisters,
die europarechtlichen
Anerkennungsgrundsätze
und die einschlägige
Rechtsprechung
relevant.
Eine frühere
Entziehung bedeutet
deshalb nicht
in jeder denkbaren
Konstellation
dasselbe Ergebnis.
04
Aktuelle Berechtigung
Laufende Fahrverbote
und Einschränkungen
Bestehende Fahrverbote,
behördliche Maßnahmen
oder gerichtliche
Entscheidungen
müssen berücksichtigt
werden.
Auch ein gültiges
ausländisches
Führerscheindokument
begründet während
einer anwendbaren
Beschränkung
nicht automatisch
die Berechtigung,
in Deutschland
Kraftfahrzeuge zu führen.
Europäisches Recht und Rechtsprechung
Warum die Umstände
bei der Neuerteilung zählen.
Die deutsche
Fahrerlaubnis-Verordnung
wird im Zusammenhang
mit den europäischen
Anerkennungsvorschriften
ausgelegt.
Das Bundesverwaltungsgericht
hat in einer Entscheidung
vom 6. September 2018
die Anerkennungspflicht
für eine bestimmte
Konstellation
nach Ablauf einer
deutschen Sperrfrist
hervorgehoben.
Für die Übertragbarkeit
auf andere Fälle
sind insbesondere
der tatsächliche
gewöhnliche Wohnsitz,
eine neue
Fahrerlaubniserteilung,
die geprüfte Fahreignung
und die frühere
Entscheidung relevant.
Eine neue,
ordnungsgemäß
erteilte EU-Fahrerlaubnis
nach Ablauf einer
Sperrfrist ist rechtlich
anders zu beurteilen
als eine Fahrerlaubnis,
die während einer
maßgeblichen Sperre
ausgestellt wurde.
Auch der bloße
Zeitablauf hebt
eine früher festgestellte
fehlende
Inlandsfahrberechtigung
nicht automatisch auf.
Deshalb müssen
ältere Entscheidungen
und der konkrete
Erwerbsverlauf
zusammen betrachtet werden.
Gut vorbereitet entscheiden
So bringen Sie
Klarheit in Ihre
persönliche Ausgangslage.
Für die Vorbereitung
eines regulären
EU-Führerscheinerwerbs
sollten vorhandene
Entscheidungen und
die tatsächlichen
Lebensumstände
frühzeitig berücksichtigt
werden.
01
Fahrerlaubnishistorie
zusammenstellen
Halten Sie fest,
wann eine
Fahrerlaubnis
entzogen wurde,
welche Entscheidungen
vorliegen und
ob Sperrfristen
angeordnet wurden.
02
Wohnsitz und
Erwerbsweg betrachten
Entscheidend sind
die tatsächlichen
Wohn- und
Lebensverhältnisse
sowie die
Voraussetzungen
des zuständigen
EU-Mitgliedstaates.
03
Rechtliche Fragen
gezielt prüfen lassen
Falls Ihre
Vorgeschichte
eine individuelle
rechtliche Bewertung
erforderlich macht,
kann eine
Rechtsanwaltskanzlei
die entsprechenden
Fragen prüfen.
Bei früheren Entziehungen,
Versagungen, Sperrfristen
oder besonderen
Anerkennungsfragen
kann eine gesonderte
anwaltliche Prüfung
sinnvoll sein.
Wir übernehmen
die vereinbarte
organisatorische
Unterstützung.
Eine rechtliche
Einzelfallbewertung
erfolgt durch die
entsprechend
beauftragte Kanzlei.
EU Führerschein trotz MPU:
Ihre Möglichkeiten besprechen.
Wir helfen Ihnen,
die wichtigsten
Informationen zu
Ihrer Fahrerlaubnishistorie,
Ihrer tatsächlichen
Wohnsitzsituation und
möglichen organisatorischen
Schritten zu ordnen.
Das Erstgespräch
ist kostenlos
und unverbindlich.
Für unsere eigenen
Begleitungsleistungen
gilt: keine
Vorauszahlung an uns.
EU Führerschein trotz MPU:
Persönliche Begleitung.
Klare Zahlungsbedingungen.
Wer einen regulären
EU-Führerscheinerwerb
plant, möchte die
einzelnen Schritte
verstehen und seine
Kosten einschätzen können.
Wir besprechen Ihre
Ausgangssituation,
erklären die mögliche
organisatorische Begleitung
und vereinbaren
den Leistungsumfang
schriftlich.
Für unsere eigenen
Begleitungsleistungen
gilt dabei ein
wichtiger Grundsatz:
keine Vorauszahlung an uns.
Unsere organisatorische Begleitung
Wir unterstützen Sie
bei den vereinbarten
Schritten.
Der konkrete Umfang
richtet sich nach
Ihrer Situation,
dem zuständigen
EU-Mitgliedstaat und
den verfügbaren Leistungen.
✓
Persönliche Ausgangslage
Wir besprechen Ihre
Fahrerlaubnishistorie,
Ihre Wohnsitzsituation
und die relevanten
organisatorischen Fragen.
✓
Unterlagen und Anmeldung
Im vereinbarten Umfang
helfen wir bei der
Vorbereitung von
Dokumenten und
der Koordination
erforderlicher Schritte.
✓
Fahrschule und Termine
Wir unterstützen,
soweit vereinbart,
die Abstimmung
mit Fahrschulen
und die Planung
persönlicher Termine.
✓
Verständliche Organisation
Sie erhalten
eine nachvollziehbare
Übersicht Ihrer
nächsten Aufgaben
und der vereinbarten
Unterstützungsleistungen.
Unser verbindlicher Zahlungsgrundsatz
Erst persönlich besprechen.
Dann schriftlich vereinbaren.
Sie erfahren im Voraus,
welche Leistungen
wir übernehmen können
und welche Kosten
dafür vereinbart werden.
So treffen Sie
Ihre Entscheidung
auf einer klaren Grundlage.
Keine Vorauszahlung an uns.
Für unsere eigenen
Begleitungs- und
Organisationsleistungen
verlangen wir
keine Vorauszahlung.
Dieser Grundsatz
gilt bei unseren
Leistungen unabhängig
vom jeweiligen EU-Land.
Das erste persönliche
Gespräch ist kostenlos
und unverbindlich.
Leistungsumfang,
Preis und Fälligkeit
werden vor einer
Beauftragung
schriftlich vereinbart.
Kosten bei Fahrschulen,
Behörden oder
anderen externen
Stellen unterliegen
deren eigenen
Zahlungsbedingungen.
Der Einstieg bleibt
einfach und persönlich.
Gemeinsam klären wir,
welche organisatorische
Unterstützung für
Ihre Situation
überhaupt infrage kommt.
01
Kostenloser Einstieg
Ihre Situation besprechen
Sie schildern kurz
Ihre bisherige
Fahrerlaubnissituation
und das gewünschte
EU-Land.
Wir sprechen über
wichtige Voraussetzungen
und offene Fragen.
02
Schriftliche Vereinbarung
Leistungen und Kosten klären
Wenn eine Begleitung
angeboten werden kann,
legen wir den
vorgesehenen Umfang,
den Preis und
die Zahlungsbedingungen
nachvollziehbar
schriftlich fest.
03
Persönliche Umsetzung
Die nächsten Schritte planen
Nach Ihrer Entscheidung
stimmen wir
die vereinbarten
organisatorischen Aufgaben
mit Ihnen ab.
Die erforderliche
persönliche Mitwirkung
bleibt Teil
des regulären Verfahrens.
Kosten nachvollziehbar unterscheiden
Welche Ausgaben
gehören zu welchem Bereich?
Ein EU Führerschein
trotz MPU kann
unterschiedliche
Kostenpositionen umfassen.
Wir unterscheiden
unsere Begleitungsleistungen
von unabhängigen
Gebühren und
persönlichen Ausgaben.
KOSTENBEREICH 01
Unsere Begleitungsleistungen
Die vertraglich
vereinbarte Beratung
und organisatorische
Unterstützung.
Der Umfang und
die Vergütung stehen
in Ihrem schriftlichen
Angebot.
Hierfür verlangen
wir keine
Vorauszahlung an uns.
KOSTENBEREICH 02
Fahrschulen und Behörden
Je nach EU-Land
können Ausbildungs-,
Prüfungs-,
Registrierungs- und
Verwaltungsgebühren
anfallen.
Ob einzelne Positionen
im Angebot enthalten
sind, wird vorab
geklärt.
Externe Zahlungsbedingungen
können abweichen.
KOSTENBEREICH 03
Reise und Lebenshaltung
Persönliche Kosten
für Fahrten,
Wohnen, Verpflegung
und den tatsächlichen
Aufenthalt im
zuständigen EU-Land
werden individuell
berücksichtigt.
Die Wohnsitzplanung
orientiert sich
an Ihren realen
Lebensumständen.
Maßgeblich ist immer
Ihr persönliches
schriftliches Angebot.
Dort wird festgehalten,
welche Kostenpositionen
enthalten sind,
welche gesondert anfallen
können und welche
Zahlungsbedingungen gelten.
Auf unserer Website
behandeln wir den
regulären Führerscheinerwerb
in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Unser bisheriger
Schwerpunkt der
persönlichen Begleitung
liegt in Ungarn.
Bei Interesse an
anderen EU-Ländern
besprechen wir,
welche organisatorischen
Leistungen in Ihrer
konkreten Situation
verfügbar sind.
Unser Grundsatz
zur Vorauszahlung
gilt für sämtliche
von uns tatsächlich
angebotenen
Begleitungsleistungen.
Kostenloses persönliches Erstgespräch
Welche Begleitung
ist für Ihren Fall sinnvoll?
Wir besprechen
Ihre Ausgangssituation,
das gewünschte EU-Land
und mögliche
organisatorische
Unterstützungsleistungen.
Sie erhalten eine
persönliche Orientierung
und können anschließend
über ein individuelles
Angebot entscheiden.
Ohne Vorauszahlung
an uns.
Unsere organisatorische
Begleitung ersetzt weder
die persönlich
vorgeschriebene Ausbildung
und Prüfungsleistung
noch eine erforderliche
anwaltliche Einzelfallprüfung.
Die Fahrerlaubnis wird
von den zuständigen
Stellen erteilt.
Die spätere Nutzung
in Deutschland richtet
sich nach den einschlägigen
rechtlichen Voraussetzungen,
insbesondere
§ 28 FeV
.
Weitere Informationen
zu unserem Zahlungsmodell
finden Sie auf der
Preise- und Leistungsseite
.
Häufige Fragen und Antworten
EU Führerschein trotz MPU:
Antworten auf Ihre
wichtigsten Fragen.
Sie möchten wissen,
ob ein EU-Führerscheinerwerb
trotz MPU-Anforderung möglich ist,
welche Wohnsitzregeln gelten
und ob Sie anschließend
in Deutschland fahren dürfen?
Hier beantworten wir
die wichtigsten Fragen
zu den Voraussetzungen,
dem regulären Erwerb
und unserer Begleitung.
Kann ich einen EU Führerschein
trotz MPU-Anforderung erwerben?
Unter passenden Voraussetzungen
kann ein regulärer
Führerscheinerwerb in einem
anderen EU-Mitgliedstaat
möglich sein.
Maßgeblich sind Ihre
Fahrerlaubnishistorie,
der tatsächliche
gewöhnliche Wohnsitz,
die Fahreignung und
die nationalen Erwerbsregeln.
Die spätere Nutzungsberechtigung
in Deutschland muss
gesondert geprüft werden.
Muss ich für den EU-Führerschein
eine deutsche MPU absolvieren?
Eine deutsche MPU-Anforderung
gilt nicht automatisch
als identische
Verfahrensanforderung
in jedem EU-Staat.
Der Ausstellungsstaat
prüft die nach seinem
Recht erforderliche
Fahreignung und weitere
Voraussetzungen.
Ob eine neue Fahrerlaubnis
später in Deutschland
zum Fahren berechtigt,
hängt zusätzlich von den
deutschen Anerkennungsregeln ab.
Welche Bedeutung hat
eine laufende Sperrfrist?
Eine bestehende Sperrfrist
ist für einen geplanten
Neuerwerb rechtlich
besonders relevant.
Vor einem Antrag müssen
die gerichtliche Entscheidung,
ihr zeitlicher Geltungsbereich
und die einschlägigen
europäischen und nationalen
Regeln geprüft werden.
Der Ablauf der Sperrfrist
allein erteilt keine
neue Fahrerlaubnis.
Muss ich 185 Tage im
EU-Ausstellungsland leben?
Grundsätzlich müssen Sie
Ihren gewöhnlichen Wohnsitz
im Land des Antrags haben.
Maßgeblich sind in der Regel
mindestens 185 Tage
im Kalenderjahr und
die tatsächlichen persönlichen
beziehungsweise beruflichen
Bindungen.
Bei Bindungen in mehreren
Staaten und für bestimmte
Studierende gelten
besondere Regeln.
Ausschlaggebend sind
die tatsächlichen Lebensumstände
und zutreffende Nachweise.
Kann ich während meines
EU-Wohnsitzes nach Deutschland reisen?
Ja, Reisen lassen sich
grundsätzlich flexibel planen.
Für die rechtliche Einordnung
bleibt entscheidend,
wo Sie tatsächlich
gewöhnlich leben und welche
persönlichen und beruflichen
Bindungen bestehen.
Persönliche Ausbildungs-
und Behördentermine
lassen sich häufig bündeln.
Aufenthalte und Reiseumstände
sollten wahrheitsgemäß
nachvollziehbar sein.
Sind Fahrschule und Prüfungen
im EU-Ausland erforderlich?
Für den regulären Erwerb
müssen die vorgeschriebenen
Theorie- und Praxisprüfungen
persönlich bestanden werden.
Die Fahrausbildung richtet
sich nach nationalem Recht.
Auch Mindestalter und
Fahreignung sind zu beachten.
Unterrichtsangebote und
mögliche Prüfungssprachen
unterscheiden sich
zwischen den EU-Ländern.
Ist ein EU Führerschein
trotz MPU in Deutschland gültig?
Ordnungsgemäß erteilte
EU-Fahrerlaubnisse werden
grundsätzlich anerkannt.
Für die Berechtigung,
in Deutschland zu fahren,
sieht § 28 FeV jedoch
Ausnahmen vor.
Bei früheren Entziehungen,
Sperrfristen oder
Wohnsitzfragen müssen
die konkreten Umstände
und das geltende
europäische Recht
berücksichtigt werden.
Eine individuelle
anwaltliche Prüfung
kann sinnvoll sein.
Welche Unterlagen benötige ich
für den EU-Führerscheinerwerb?
Die konkrete Dokumentenliste
hängt vom zuständigen
EU-Land und Ihrer
persönlichen Situation ab.
Häufig relevant sind
Identitätsdokumente,
zutreffende Wohnsitznachweise,
Unterlagen zur
Fahrerlaubnishistorie
sowie gegebenenfalls
medizinische Bescheinigungen
oder Übersetzungen.
Für das kostenlose
Erstgespräch genügt
zunächst eine kurze
Beschreibung Ihrer Situation.
Was kostet ein
EU Führerschein trotz MPU?
Die Kosten hängen vom
EU-Land, der Fahrerlaubnisklasse,
der Fahrausbildung,
den Prüfungen und
dem vereinbarten
Begleitungsumfang ab.
Zusätzlich können Reise-,
Wohn- und Lebenshaltungskosten
entstehen.
Wir unterscheiden unsere
Leistungen von externen
Gebühren und erläutern
den individuellen Kostenrahmen
vor einer Beauftragung.
Muss ich bei Ihnen
eine Vorauszahlung leisten?
Nein. Für unsere eigenen
Begleitungs- und
Organisationsleistungen
verlangen wir keine
Vorauszahlung.
Leistungsumfang, Preis
und Zahlungsbedingungen
werden vor der
Beauftragung schriftlich
vereinbart.
Fahrschulen, Behörden
und andere externe
Stellen können eigene
Gebühren und
Zahlungsbedingungen haben.
EU Führerschein trotz MPU:
Jetzt Ihre Möglichkeiten
kostenlos besprechen.
Sie kennen jetzt die
wichtigsten Voraussetzungen
für einen regulären
EU-Führerscheinerwerb.
Gemeinsam betrachten wir,
welche Schritte zu Ihrer
persönlichen Ausgangslage
passen und ob wir
Sie dabei organisatorisch
begleiten können.
Der erste Kontakt ist
kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose persönliche Ersteinschätzung
Ihre Situation verstehen.
Den nächsten Schritt planen.
Ob MPU-Anforderung,
frühere Fahrerlaubnisentziehung
oder Fragen zum
EU-Wohnsitz:
Wir besprechen Ihre
Ausgangslage persönlich
und erläutern, welche
organisatorischen
Möglichkeiten für
Ihren Fall infrage kommen.
✓
Kostenlos und unverbindlich
Sie erhalten eine
erste Orientierung
und entscheiden
anschließend selbst
über weitere Schritte.
✓
Individuell statt pauschal
Wir berücksichtigen
Ihre Fahrerlaubnishistorie,
die echte Wohnsitzsituation
und das gewünschte
EU-Land.
✓
Persönliche Begleitung
Wir klären,
welche organisatorischen
Leistungen verfügbar
und für Ihre Situation
sinnvoll sind.
Keine Vorauszahlung an uns.
Für unsere eigenen
Begleitungsleistungen
verlangen wir
keine Vorauszahlung.
Leistungen und
Zahlungsbedingungen
vereinbaren wir
vor einer Beauftragung
schriftlich.
Externe Anbieter
können eigene
Zahlungsbedingungen haben.
Tatsächlicher
gewöhnlicher Wohnsitz,
die gesetzlichen
Erwerbsvoraussetzungen
und die vorgesehenen
Prüfungen.
Informationen für 27 EU-Länder
Europäische Orientierung
mit individuell
abgestimmter Begleitung.
Unser bisheriger
Leistungsschwerpunkt
liegt in Ungarn.
Schriftlich vereinbarte Leistungen
Transparenter
Leistungsumfang,
nachvollziehbare Kosten
und persönliche
organisatorische
Unterstützung.
Die kostenlose Ersteinschätzung
dient der organisatorischen
Orientierung.
Eine individuelle rechtliche
Beurteilung kann durch
eine entsprechend
beauftragte Rechtsanwaltskanzlei
erfolgen.
Über die Erteilung einer
Fahrerlaubnis entscheiden
die zuständigen Behörden.
Für die Nutzung
einer EU-Fahrerlaubnis
in Deutschland gelten
die maßgeblichen
Anerkennungsvorschriften,
insbesondere
§ 28 FeV
.
Einzelheiten zu
unseren Leistungen
und Zahlungsbedingungen
finden Sie auf der
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.